Janik & Moser – in bester Verfassung

Blümel und die E-Mails

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Es wurde (leider) Verfassungsgeschichte geschrieben: Der Verfassungsgerichtshof hat beim Bundespräsidenten die Durchsetzung einer Entscheidung beantragt. Konkret geht es um E-Mails und sonstige Dateien aus dem Finanzministerium, die Gernot Blümel bis zuletzt nicht an den Ibiza-Untersuchungsausschuss übergeben wollte. Im Extremfall hätte Alexander van der Bellen sie von der Polizei oder gar dem Bundesheer holen lassen können. Dass Blümel seine Verpflichtung so lange ignoriert und die Mails dann auch noch ausgedruckt abgegeben hat – wobei man nicht sagen kann, ob alles Relevante übermittelt wurde – ist nichts anderes als Obstruktion des Parlaments.

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