Janik & Moser – in bester Verfassung

Sondervoten am Verfassungsgerichtshof

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Mehr Transparenz, eine zusätzliche Grundlage für juristische Debatten, neues Material für Verfassungsnerds: Es gibt durchaus gute Argumente für Sondervoten am Verfassungsgericht. Dagegen spricht aber viel, zu viel: Zusätzlicher Druck auf Richter, unverantwortliche Medien, false balance und die ramponierte Debattenkultur in Zeiten Social Media.

Hinweise:


Kommentare

by Christian Seidl on
Mein Sondervotum lautet so: Auch in einer Bananenrepublik ist der Plural von Status quo nicht "Stati quo". Warum? Weil lat. "status" (Zustand) nicht zur 2. Deklination wie "amicus" gehört, sondern zur 4. wie "principatus", also mit Plural "statūs" mit langem /u/. Wie lautet der Plural dann? Die Sprachgemeinschaft hat noch keinen gefunden, der nennenswerte Zustimmung gefunden hätte. 🤓

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