Janik & Moser – in bester Verfassung

Corona und das Hausrecht – darf die Polizei hinein?

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Das verfassungsrechtlich garantierte Hausrecht verbietet willkürliche Hausdurchsuchungen, darüber hinaus wird der private Wohnraum durch Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention geschützt: Allerdings gilt das nicht absolut, im Namen der Gesundheit ist recht viel möglich. Zu viel?


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